Die CSC Plakette für Container
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CSC steht für International Convention for Save Containers und bezeichnet einen international gültigen Sicherheitsstandard der International Maritime Organisation. Die betreffenden Richtlinien wurden bereits im Jahr 1972 verabschiedet. Das Übereinkommen soll maximale Sicherheit im Umgang mit Containern gewährleisten und betrifft sämtliche im internationalen Umlauf befindliche Container auf See und in den Häfen. Die CSC-Bestimmungen verpflichten den Eigner zur regelmäßigen Wartung und Instandhaltung seiner Container. Zusätzlich weist die CSC-Plakette einen Container als transportfähig aus und enthält die wichtigsten Daten wie den Hersteller, die Zulassungsnummer und die zulässigen Gewichte.
Wie sieht die CSC-Plakette genau aus?
Die Metallplakette muss neben anderen amtlichen Zulassungsschildern dauerhaft und gut sichtbar an jedem zugelassenen Container angebracht sein. Äußerlich ist für sie eine rechteckige Form und eine Größe von mindestens 100×200 Millimetern vorgeschrieben. Darüber hinaus sollte die Plakette aus feuerfestem, nicht korrodierendem Material bestehen und sich an einer Stelle befinden, an der sie nicht leicht beschädigt wird.
Die CSC-Plakette muss die folgenden Informationen in englischer oder französischer Sprache zwingend enthalten:
- Die Angabe „CSC Safety Approval“ ist in Buchstaben von mindestens 8 Millimeter Höhe auf dem Schild eingeprägt. Alle weiteren Informationen sind in mindestens 5mm großen Lettern aufgeführt.
- Die Angabe des Zulassungslandes und die Zulassungsbezeichnung, wobei das Landeskürzel für internationale KFZ-Zulassungen genutzt wird.
- Monat und Jahr der Herstellung des Containers
- Die Identifikationsnummer des Containers, welche entweder vom Hersteller oder einer Verwaltungsbehörde vergeben wurde
- Das maximale Bruttogewicht in kg und lb
- Die zulässige Stapellast bei 1,8g in kg und lb
- Der Belastungswert bei der Querverwindungsprüfung in Newton
- Zusätzlich enthält die Plakette einen Freiraum, in den das Datum der ersten erforderlichen Instandhaltungsprüfungen sowie sämtlicher folgender Prüfungen gestanzt wird.
Die erste Überprüfung ist gemäß der CSC-Richtlinien spätestens 5 Jahre nach Herstellung des Containers fällig (sofern der Container weiterhin im Transport eingesetzt werden soll – für reine Lagercontainer ist keine CSC erforderlich) – alle weiteren in einem Rhythmus von 30 Monaten. Die Kontrollen dürfen ausschließlich autorisierte Fachbetriebe durchführen. Wollen Container-Eigner sich dem zeitlich starren Kontrollintervall nicht unterwerfen, haben sie die Möglichkeit, den Container beim ACEP-Programm anzumelden. ACEP steht für approved continuous examination programme und bezeichnet behördlich genehmigte laufende Programme zur Containerüberprüfung. Betreffende Container tragen einen ACEP-Sticker unterhalb der CSC-Plakette.
Weitere mögliche Angaben auf der CSC-Plakette:
- Der betreffende Container gilt als begrenzt stapel- und verwindungsfähig, wenn die betreffenden Lasten weniger als 192.000kg bzw. 150.000 Newton betragen. Diese Einschränkung müssen durch das CSC-Schild deutlich gekennzeichnet sein.
- In speziellen Fällen, in denen die Wände konstruktionsbedingt höheren oder niedrigeren Belastungen als üblich standhalten sollen, sind zusätzlich Angaben über die Festigkeit der Stirn- und Seitenwände enthalten.
- Falls der Container nach Entfernen der Tür erneut zugelassen wurde, sind zusätzlich Angaben über die Stapellast und den Belastungswert bei der Querverwindungsprüfung nach Entfernung einer Tür aufgeführt.
Container ohne gültige CSC-Plakette sind vom internationalen Transport ausgeschlossen. Eine vorhandene Plakette muss entfernt werden, wenn
- der Container Anpassungen erhalten hat, die die ursprüngliche Zulassung und die Informationen auf der CSC-Plakette ungültig machen
- der Container ausgemustert wurde und nicht mehr gemäß der CSC-Bestimmungen instandgehalten wird
- die Verwaltung dem Container ihre Zulassung entzogen hat
Was beinhaltet die Prüfung und Instandhaltung eines Containers?
Laut CSC-Richtlinien sind Container-Eigner dazu verpflichtet, die Transportsicherheit eines Containers regelmäßig zu kontrollieren oder von geeignetem Personal kontrollieren zu lassen. Dies beinhaltet, den Container vor jedem Beladen auf folgende Aspekte hin zu überprüfen:
- Dach, Boden und Wände dürfen nicht verformt sein und sollen keinerlei Löcher bzw. Risse aufweisen.
- Die Türen, Scharniere und Verschlussmechanismen sind funktionsfähig.
- Der tragende Rahmen des Containers – d.h. Eckpfosten, Eckbeschläge, Hauptlängsträger, obere und untere Endquerträger und Anschlagpunkte – wird auf seine einwandfreie Beschaffenheit überprüft.
- Ungültige Aufkleber von der letzten Ladung müssen entfernt werden.
- Der Container wird auf Wasserdichtigkeit kontrolliert (zumeist geschieht dies, indem man im geschlossenen Container bei Dunkelheit nach dem Lichteinfall durch Löcher, Risse und Türdichtungen sucht).
- Der Innenraum darf keine hervorstehenden Objekte, z.B. Nägel oder Bolzen, aufweisen, die Schäden an der Ladung oder Verletzungen bei Personen verursachen könnten.
- Innen muss der Container trocken, sauber, geruchsneutral und frei von Ladungsresten sein.