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Gefahrgut im Container transportieren – das ist wichtig

Klebstoff, Feuerzeuge, Parfüm oder Künstlerbedarf – bei manch einer Containerladung bewegt man sich schneller im Bereich „Gefahrgut“ als man denkt. Doch ganz egal, ob Druckfarbe, Kohlepapier oder Diesesöl verschifft werden sollen: Wer einen Container mit potenziell gefährlicher Ladung bestücken will, trägt die Verantwortung für das Einhalten der Sicherheitsrichtlinien. Welche Stoffe überhaupt als Gefahrgut gelten, welche Transport- und Kennzeichnungspflichten bestehen und welche Folgen der Verstoß schlimmstenfalls haben kann – all das erfährst du hier: 

Gefahrgut – der Transport im Container birgt Risiken für Mensch und Umwelt

Brennbare Stoffe, Gase und ätzende Substanzen – auch diese Handelsgüter transportiert man per Seecontainer rund um den Globus so wie es Angebot und Nachfrage bestimmen. Dabei setzen sich nicht nur die Personen einem Risiko aus, die den jeweiligen Container be- und entladen. Im Katastrophenfall besteht Lebensgefahr für Schiffscrew und Hafenpersonal sowie das Risiko, ganze Ökosysteme zu zerstören. 

Bei einer Schiffshavarie besteht Gefahr für marine Ökosysteme

Im Mai 2021 sank der Frachter X-Press Pearl mit einer Ladung von 2743 TEU vor Sri Lanka. Der Grund: Geladen war ein 25-Tonnen-Tank Salpetersäure, der erst zu Lecken begann und schließlich in Brand geriet. Bei der Havarie gerieten erhebliche Mengen von umweltgefährdenden Elemente der Ladung (Schweröl, Ätznatron und Kunstharze) direkt ins Meer. Da der Frachter außerdem tonnenweise Kunststoffpellets geladen hatte, gilt das Schiffsunglück als Grund für die größte Einzelmenge Kunststoff, die bis heute unsere Weltmeere verschmutzt.

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Sach- und Personenschäden nicht ausgeschlossen

Weniger Schaden bringend, aber aufsehenerregend verlief ein Unfall im August 2024 im chinesischen Hafen von Ningbo. Hier kam es zu einer großen Explosion an Bord des Containerschiffes „YM Mobility“. Der Feuerball entstand am Bug des 6500 TEU fassenden Schiffes, wo üblicherweise die Gefahrgutcontainer auf Deck transportiert werden. Zwar meldeten Reederei und Behörden weder Tote noch Verletzte – dennoch zeigen solche und ähnliche Ereignisse, dass die Einhaltung geltender Sicherheitsrichtlinien für den Gefahrguttransport im Container immens wichtig ist. 

Was versteht man unter Gefahrgut?

Im Allgemeinen sind mit „Gefahrgut“ Stoffe gemeint, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Dieses Risiko bergen sie entweder durch bestimmte chemische Eigenschaften (ätzend, toxisch) oder durch das physikalische Potenzial zu Explosionen und Bränden. Bei Gefahrgütern kann es sich entweder um Rohstoffe wie Kohlendioxid, Ammoniak aber auch Baumwolle handeln, oder um verarbeitete Produkte für den Endabnehmer wie Batterien, Reinigungsmittel oder Feuerwerkskörper.

Container beladen – Woher weiß ich, ob ich Gefahrgut transportiere?

Dass ölgetränkte Lappen oder Metallspäne als Gefahrgut gelten, ist nicht so offensichtlich wie das Brandrisiko bei Benzin oder Propangas. Ob sich in deiner geplanten Containerladung ein Gefahrgut befindet, kannst du deshalb über eine spezielle Datenbank der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung herausfinden. Hier gibst du den passenden Suchbegriff ein und erhältst bei einem Treffer auch die offizielle UN-Nummer als internationale Gefahrgut-Kennzeichnung.

Gefahrgut Klassen – welche gibt es?

Um potenziell gefährliche Ladungsgüter im globalen Transportwesen kümmern sich mehrere internationale Abkommen wie das ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) für die Straße und der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) im Schiffsverkehr. Beide teilen Gefahrgüter in neun verschiedene Klassen ein:

  1. explosive Stoffe

Hierunter fallen Stoffe, die durch Funken oder Funkenschlag explodieren können. Häufig transportierte Beispiele sind alle Arten der Pyrotechnik, aber auch Munition und Waffen. Je nach Grad der Explosionsgefahr teilt man Gefahrgutklasse 1 noch in verschiedene Unterklassen ein.

  1. Gase und gasförmige Stoffe

Unter dieser Klasse werden sämtliche Gase von Wasserstoff bis Haarspray zusammengefasst. Je nach Eigenschaft erhalten die Stoffe zusätzliche Attribute durch einen Buchstaben. „A“ steht hier für einen Stoff mit Erstickungsgefahr (asphyxiant), „F“ für entflammbar (flammable), „T“ für giftig (toxic), „C“ für ätzend (corrosive) sowie „O“ für brandfördernd (oxidizing).

  1. flüssige Stoffe, brennbar

Hierunter fallen Flüssigkeiten, die brennen können, sobald sie eine bestimmte Temperaturgrenze überschreiten oder ein Druckniveau nicht einhalten. Beispiele sind hochprozentiger Alkohol sowie Benzin.

  1. feste Stoffe und Gegenstände, brennbar

In diese Klasse fallen zum Beispiel Natrium oder pflanzliche Kohle. Je nachdem, wie hoch die Gefahr der Selbstentzündung ist, werden die Güter in Unterklassen eingruppiert. Klasse 4.1 umfasst beispielsweise Güter, die durch Funkenflug sehr leicht entflammbar sind oder sich bei hohen Temperaturen selbst entzünden, z.B. Schwefel oder Streichhölzer. Klasse 4.2 hingegen bezeichnet Substanzen, die beim Kontakt mit Feuchtigkeit gefährliche Gase bilden können, wie z.B. weißer Phosphor.

  1. entzündend wirkende Stoffe

In diese Klasse gruppiert man Stoffe, die Sauerstoff abgeben und dadurch in Verbindung mit anderen Substanzen Explosionen und Brände verursachen, z.B. Aceton. Die Unterklassen 5.1 und 5.2 umfassen speziell Stoffe, die in Reaktion mit anderen Stoffen Wasserstoffperoxid bilden oder bereits Wasserstoffperoxid enthalten.

  1. giftige Stoffe

Hier teilt sich die Gefahrgutklasse unter 6.1 in giftige Stoffe wie Arsen, Pestizide oder Blausäure sowie unter 6.2 in ansteckungsgefährliche Stoffe wie Viren oder Bakterien, die sich z.B. in medizinischen Abfällen befinden.

  1. radioaktive Stoffe

Diese Klasse wird nicht weiter unterteilt – vom Röntgengerät bis hin zu Plutonium fällt alles, was in irgendeiner Art mit radioaktiver Strahlung in Kontakt kam, in Gefahrstoffklasse 7.

  1. ätzende Stoffe

Hierunter fallen alle Substanzen, die bei Hautkontakt ätzende wirken oder die bei direktem Kontakt andere Güter oder das Transportmittel beschädigen könnten, z.B. Natronlauge oder Salzsäure.

  1. verschiedene gefährliche Stoffe

Diese Kategorie wurde für Güter geschaffen, die man nicht zweifelsfrei in eine der anderen Klassen einordnen kann. Ein viel transportiertes Beispiel sind aktuell Lithiumbatterien.

Welche Kennzeichnungen und Dokumente sind nötig?

Falls du einen Transport per Container planst, in dem sich potenziell gefährliche Güter befinden, musst du die folgenden Punkte streng berücksichtigen:

  1. Placards mit Gefahrgutklasse

Um den Inhalt eines Gefahrgut Containers für Dritte klar zu kennzeichnen, werden sogenannte Placards angebracht. Das sind rautenförmige Aufkleber, die in Warnfarbe, Piktogramm und Nummer die jeweilige Gefahrgutklasse deutlich ausweisen. Placards an der Außenseite des Containers müssen mindestens 25 x 25 Zentimeter groß sein und dürfen bei geöffnetem Container nicht verdeckt werden. Daraus ergibt sich für dich die Pflicht, jeden mit Gefahrgut beladenen Container an beiden Stirnseiten und beiden Langseiten (hier in der Mitte) mit passenden Aufklebern zu versehen. Jedes einzelne Packstück mit gefährlichem Inhalt muss ebenfalls mit Placards beklebt werden, die mindestens 10 x 10 Zentimeter groß sind. 

  1. UN-Nummer 

Für jede gefährliche Substanz existiert eine vierstellige Nummer, die ihr durch das „United Nations Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ zugeordnet wurde (UN-Liste). Schwarzpulver wird beispielsweise mit 0027 gekennzeichnet, Chlorwasserstoff läuft unter 1050. Diese Nummer muss sowohl in den Beförderungspapieren stehen als auch in mindestens 6 Zentimeter hohen Ziffern in der Nähe der Gefahrgut-Aufkleber angebracht sein. 

  1. Richtiger technischer Name (PSN)

Den richtigen technischen Name (proper shipping name) des Gefahrguts musst du ebenfalls außen auf der Ladung anbringen. Der Terminus soll den Inhalt präzise bezeichnen – vor allem dann, wenn eine UN-Nummer verschiedene Optionen unter sich vereint. Unter UN-Nummer 1057 hast du z.B. die Wahl zwischen den technischen Namen „Feuerzeuge“ oder „Nachfüllpatronen für Feuerzeuge“.

  1. Verpackungsklasse

In den Verpackungsklassen I, II und III werden die 9 Gefahrstoffklassen gruppiert – je nachdem, wie hoch ihre jeweiligen sicherheitstechnischen Anforderungen an eine Verpackung sind. Anhand der Verpackungsklasse (auch: Verpackungsgruppe) musst du als Versender die geeignete Verpackung für den jeweiligen Stoff auswählen.

  1. Sicherheitsdatenblatt (MSDS)

Das Sicherheitsdatenblatt dient vor allem dazu, berufsmäßige Verwender eines Stoffes über dessen spezielle Eigenschaften zu informieren. Hier sind nicht nur die Gefahrstoffklasse und die zugehörigen Nummern benannt, sondern auch mögliche Eindämmungsmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle einer Freisetzung oder eines Kontaktes beschrieben.

  1. IMO-Erklärung (Beförderungspapiere für den Seeverkehr)

Als Absender eines Gefahrgut Transportes im Container bist du verpflichtet, vorab korrekte Beförderungspapiere zu erstellen, welche die Ladung begleiten. Für den internationalen Schifffahrtsverkehr regelt der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) in Kapitel 5.4, welche Informationen enthalten sein müssen. Die Papiere müssen z.B. genaue Angaben zur Gefahrstoffklasse liefern, aber auch wichtige Temperaturbereiche bezeichnen, z.B. den Flammpunkt oder die Temperaturspanne für einen sicheren Transport. Formal bestehen keine Anforderungen an die Beförderungspapiere. Sofern alle nötigen Informationen enthalten sind, dürfen sie auch handschriftlich erstellt werden.

  1. Gefahrgut Führerschein

Sobald ein Gefahrgut-Container das Schiff verlässt, brauchen auch Fahrzeuge und Personal für den Folgetransport spezielle Qualifikationen. So benötigen LKW-Fahrer, die Gefahrgut auf der Straße bewegen, eine sogenannte ADR-Schulungsbescheinigung, die man im Volksmund „Gefahrgutführerschein“ nennt.

  1. Marine-Pollutant-Aufkleber

Ganz gleich, ob sich Gefahrgut oder weniger gefährliche Güter in einem Container befinden  – wenn die Ladung potenziell umweltschädlich für das aquatische Ökosystem ist, musst du den Container und die Packstücke zusätzlich zu anderen Placards und Kennnummern auch mit dem Marine-Pollutant-Symbol auszeichnen. Das bekannte Schild zeigt die Silhouette eines Baumes und eines Fisches in Schwarz vor weißem Grund.

Über den Autor

Andreas Atrott

Über 12 Jahre Erfahrung in der Container Branche. Neben dem Containerhandel mit 3000+ Kunden verwandelt er mit seinem Team aus Containern spannende Umbauprojekte. Herr Atrott ist Gründer & Geschäftsführer der Containerbasis GmbH mit Sitz in Hamburg.
Weitere Infos zu Herrn Atrott findest du hier.

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